Was ist der Totenschein?

Der Totenschein wird je nach Region auch Todesbescheinigung oder Leichenschauschein genant.

Auf dem Totenschein wird die Leichenschau durch eine Ärztin oder einen Arzt schriftlich dokumentiert und der Tod der/des Verstorbene/n von der Ärztin oder dem Arzt bescheinigt. 

Tritt der Todesfall zu Hause ein, müssen Sie umgehend eine Ärztin oder einen Arzt verständigen.

Todesbescheinigung für NRW

Ein Tipp:

Es ist ratsam, dass der Hausarzt oder der frühzeitig einbezogene Palliativarzt zur Todesfeststellung gerufen wird. Ein Notarzt kennt die Krankengeschichte in der Regel nicht und kann nur in den seltensten Fällen einen natürlichen Tod feststellen. Bei einem ungeklärten Todesfall wird automatisch die Kripo eingeschaltet.

Wird vor Ort bei der Leichenschau ein natürlicher Tod festgestellt, wird die Todesbescheinigung mit Daten zum Untersuchungsergebnissen, Todesart, Todeszeitpunkt und zur Todesursache ausgefüllt.

Ein Totenschein wird erst ab einem Körpergewicht von 500g ausgestellt.


Der Totenschein wird neben weiteren Unterlagen über den Familienstand der/des Verstorbenen für die Ausstellung der Sterbeurkunde benötigt. Der Totenscheins ist in jedem Bundesland anders aufgebaut auch die Farbe variiert. Zur Dokumentation der Leichenschau darf nur ein von der zuständigen Behörde zugelassenes Dokument verwendet werden.

Der Totenschein hat je nach Bundesland mehrere durchschreibbare Teile.

Der Totenschein besteht aus einem nicht vertraulichen Teil, einem vertraulichen Teil und oft auch aus einem Teil für die Feuerbestattungsstätte.

Was steht im nicht vertrauliche Teil?

In dem nicht vertrauliche Teil stehen Informationen zum Schutz der/des Bestatterin/Besatters bezüglich eventueller Infektionen, sonstige Hinweise z.B. Herzschrittmacher


Inhalte des nicht vertraulichen Teils:

  • Personalangaben der/des Verstorbenen (Name, Geschlecht, Wohnort etc.)
  • Identifikationsart (durch Angehörige, durch Personalausweis etc.)
  • Ort und Zeit des Todes
  • Warnhinweise (z.B. Infektionsgefahr)
  • Todesart (natürlich, nicht natürlich, ungeklärt)
  • Unterschrift und Stempel der Ärztin / des Arztes

sowie Angaben zum untersuchenden Arzt und Ort und Zeitpunkt der Leichenschau.

Was steht im vertraulichen Teil?

In dem vertrauliche stehen zusätzlich zu den bereits im nicht vertraulichen Teil eingetragenen Daten noch Angaben bezüglich der sicheren Zeichen des Todes sowie nähere Informationen zur Todesart und zur Todesursache. 

Sollten Zweifel bestehen oder Beweise für einen nicht natürlichen Tod vorhanden sein, z.B. wenn eine Fremdeinwirkungen zu erkennen ist, wird dies detailliert dokumentiert. Die Ärztin / der Arzt muss dann sofort die Polizei verständigen und die Leichenschau unterbrechen.

Zusätzliche Inhalte des vertraulichen Teils:

  • Sichere Todesmerkmale (Totenstarre, Totenflecke etc.)
  • Detaillierte Informationen zur Todesursache (kein Multiorganversagen)
  • Weitere Klassifikation der Todesursache, z.B. bei Unfällen (Arbeitsunfall, Verkehrsunfall etc.)
  • Begründungen zur Entscheidung über die Todesart

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